Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 13.10.2022 08:59
An: <justitiariat@bfdi.bund.de>
Betreff: Re: Datenauskunft gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) # JUS-854 II#0195
Sehr geehrte *************,
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Aber Ihre Mitteilung widerspricht
der Kommunikation mit Ihrem Haus auf https://blog.lindenberg.one/PortalBeschwerdenAuskunft#Bund
und insbesondere der Email von Herrn Stein, wiedergegeben in https://blog.lindenberg.one/documents/CF/Bund/202209161035%20BfDI-CF%2cLindenberg%20Re%20Auskunft%20zu%20Verwaltungsportalen%20.eml.
Dort schreibt Herr Stein: "Nach
Kommunikation mit den Verantwortlichen wurde in diesem Fall
nicht gefragt. Die an den BfDI gestellten Fragen wurden
beantwortet und der Antrag auf
Auskunft/Informationszugang/Akteneinsicht (vom 3.8.2022) bezog
sich lediglich auf den eigenen Vorgang. Daher ist keine
Kommunikation mit dem Verantwortlichen (im Falle des
Bundesportals ist das das Bundesministerium des Innern)
enthalten." Wie ich in meiner Anfrage vom 10.10.2022 ausgeführt
habe, sehe ich auch in dieser Kommunikation - ob mit dem BMI
oder anderen einschließlich Arbeitsgruppen der DSK und auch ohne
Namensnennung - personenbezogene Daten, und daher betrachte ich
Ihre Auskunft als unvollständig - denn auch ohne dass ich
konkrete Aktenzeichen benenne, habe ich Anspruch auf alle
personenbezogenen Daten. Dabei ist auch der Zeitpunkt, wann
diese Kommunikation begonnen hat meines Erachtens nicht
relevant, denn zum einen hat Herr Stein in https://blog.lindenberg.one/documents/CF/Bund/202209191610%20BfDI-JL%20Re%20Auskunft%20zu%20Verwaltungsportalen%20.eml
mir nahegelegt, mich erneut an Sie zu wenden, zum anderen berechtigt mich das neue Quartal auch zu
einer neuen Auskunftsanfrage. Möglicherweise hilft Ihnen auch
das von Herrn Stein angesprochene IFG-Referat, Teile dieser
Unterlagen zu finden oder Herrn Lindenberg zur Verfügung zu
stellen, ggfs. eingeschränkt auf die Kommunikation zu den
Beschwerden. Unter welchen Aktenzeichen die Kommunikation mit
dem BMI über die Beschwerde von Herrn Lindenberg und mir läuft
entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Gz.: JUS-854 II#0195
Sehr geehrte Frau Franke,
angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Justitiariat-
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: (0228) 997799-9604
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