Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 13.10.2022 08:59
An: <justitiariat@bfdi.bund.de>
Betreff: Re: Datenauskunft gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) # JUS-854 II#0195

 

Sehr geehrte *************,

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Aber Ihre Mitteilung widerspricht der Kommunikation mit Ihrem Haus auf https://blog.lindenberg.one/PortalBeschwerdenAuskunft#Bund und insbesondere der Email von Herrn Stein, wiedergegeben in https://blog.lindenberg.one/documents/CF/Bund/202209161035%20BfDI-CF%2cLindenberg%20Re%20Auskunft%20zu%20Verwaltungsportalen%20.eml. Dort schreibt Herr Stein: "Nach Kommunikation mit den Verantwortlichen wurde in diesem Fall nicht gefragt. Die an den BfDI gestellten Fragen wurden beantwortet und der Antrag auf Auskunft/Informationszugang/Akteneinsicht (vom 3.8.2022) bezog sich lediglich auf den eigenen Vorgang. Daher ist keine Kommunikation mit dem Verantwortlichen (im Falle des Bundesportals ist das das Bundesministerium des Innern) enthalten." Wie ich in meiner Anfrage vom 10.10.2022 ausgeführt habe, sehe ich auch in dieser Kommunikation - ob mit dem BMI oder anderen einschließlich Arbeitsgruppen der DSK und auch ohne Namensnennung - personenbezogene Daten, und daher betrachte ich Ihre Auskunft als unvollständig - denn auch ohne dass ich konkrete Aktenzeichen benenne, habe ich Anspruch auf alle personenbezogenen Daten. Dabei ist auch der Zeitpunkt, wann diese Kommunikation begonnen hat meines Erachtens nicht relevant, denn zum einen hat Herr Stein in https://blog.lindenberg.one/documents/CF/Bund/202209191610%20BfDI-JL%20Re%20Auskunft%20zu%20Verwaltungsportalen%20.eml mir nahegelegt, mich erneut an Sie zu wenden, zum anderen berechtigt mich das neue Quartal auch zu einer neuen Auskunftsanfrage. Möglicherweise hilft Ihnen auch das von Herrn Stein angesprochene IFG-Referat, Teile dieser Unterlagen zu finden oder Herrn Lindenberg zur Verfügung zu stellen, ggfs. eingeschränkt auf die Kommunikation zu den Beschwerden. Unter welchen Aktenzeichen die Kommunikation mit dem BMI über die Beschwerde von Herrn Lindenberg und mir läuft entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke

Am 12.10.2022 um 14:29 schrieb justitiariat@bfdi.bund.de:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Gz.: JUS-854 II#0195

Sehr geehrte Frau Franke,

angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Justitiariat-
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon:  (0228) 997799-9604
Fax:  (0228) 997799-5550
E-Mail Referat: justitiariat@bfdi.bund.de
Internet: www.bfdi.bund.de

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